Anmelde- und Teinahmevereinbarung

§1 Anmeldung:
Die Anmeldung ist bis 14 Tage vor Beginn des Kongresses möglich. Sie bekommen unmittelbar darauf eine Bestätigungsmail, in der die Höhe des Eigenanteils ausgewiesen ist. Der darin ausgewiesene Eigenanteil muss dann spätestens 7 Tage vor Beginn des Kongresses auf unserem Konto eingegangen sein.
Damit gilt die Anmeldung als bestätigt.
Achtung! Die Reservierung ist nur dann gültig, wenn der in der Bestätigungsmail ausgewiesene Eigenanteil rechtzeitig bei uns auf dem Konto eingegangen ist. Im Zweifel setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung info@VTSM-Kongress.de
§2 Teilnahmebestätigung
Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, behält sich der VTSM vor Anmeldungen ohne Begründung abzulehnen. Bereits überwiesene Zahlungen werden in diesem Fall in voller Höhe zurück überwiesen.
§3 Stornobedingungen
Eine kostenfreie Stornierung ist bis 14 Tage vor der Veranstaltung möglich. Bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn fallen 50% der Kosten an, danach wird die volle Höhe fällig.
§4 Fahrtkostenerstattung, wenn gewährt
Für die Anfahrt mit dem PKW gelten 0,20 € pro doppeltem Entfernungskilometer zwischen Wohnort und Veranstaltungsort, für Anreisen mit der Bahn werden die Kosten für Sparpreis und 2.Klasse als anrechenbare Berechnungsgrundlage angenommen. Für Anreise mit dem Bus muss die günstigste Variante gewählt werden. Die Obergrenze für die anrechenbaren Fahrtkosten beträgt 140 €.
Von den Anrechenbaren Fahrtkosten werden für ehrenamtlich tätige Personen 75% erstattet. Voraussetzung ist in jedem Fall das dies zuvor von uns bestätigt wurde. Ein Formular für die Fahrtkostenerstattung wird Ihnen vom VTSM ausgehändigt, der Beleg (Bahn/Bus) muss mit eingereicht werden.
§5 Zimmer
Die Zimmer stehen am Anreisetag ab 14:00 Uhr und am Abreisetag bis 12:00 Uhr zur Verfügung. Auf den Zimmern und im Hotel darf nicht geraucht werden. Bei Zuwiderhandlungen sind die vom Hotel verlangten Gebüren vom Teilnehmer zu tragen.
§6 Zusatzleistungen
Werden zusätzliche Getränke und Speisen verbraucht, wird über die Telefone in den Hotelzimmern telefoniert oder werden sonstige Gebührenpflichtige Leitungen in Anspruch genommen die nicht ausdrücklich von den Verantwortlichen des VTSM genehmigt wurden, so sind diese mit dem Hotel direkt abzurechnen.
§7 Übernachtung
Sollte es dem VTSM, aufgrund der geringen Entfernung, zumutbar erscheinen direkt anzureisen ohne Übernachtung, behält er sich vor die Kostenübernahme für die Zimmer abzulehnen. In dem Fall sind in der Bestätigungsmail mehrere mögliche Varianten mit zugehörigen Eigenanteile ausgewiesen. Sie entscheiden dann, durch Überweisung des entsprechenden Betrages, für welche Variante Sie sich entscheiden. Wir können in diesen Fällen gerne die Zimmerbuchung für Sie zu unseren Sonderkonditionen übernehmen.

Der Vorstand der Vereinigung-TransSexuelle-Menschen e.V. wünscht Ihnen eine informative, erfolgreiche und angenehme Teilnahme an diesem Kongress.

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